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Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen
des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

Bitte beachten:
alle Angaben ohne Gewähr!

Die Bestimmungen der AVR zu Vergütungsstrukturen, Vergütungshöhe und der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit mit Stand 31. Dezember 2007 gelten im Bereich einer Regionalkommission solange fort, bis diese entsprechend § 10 der AK-Ordnung im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten Beschlüsse gefasst hat.

neu Zuletzt aktualisiert am 09.10.2008

Besucher seit 01.06.2008

Stand 01.07.2008 auf der Grundlage der Beschlüsse vom 19.06.2008

Die aktuellen Änderungen sind rot gekennzeichnet.

Das AVR-Kompendium:


 
Auch zum Herunterladen: Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Hinweis: Die Offline-Verwendung dieser Dateien ist zu privaten oder geschäftlichen Zwecken frei.
Eine allgemein zugängliche Online-Verwendung sowie Änderungen des Programmcodes sind ohne Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Nach dem Download: Die aktuelle Originaldatei finden Sie unter

Inhaltsübersicht

 

Allgemeiner Teil


Anlagen


BK-Bandbreitenfestlegungen

 

Beschlüsse der AK-Regionalkommissionen


Anhänge


Ordnungen