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Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen |
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Bitte beachten: Die Bestimmungen der AVR zu Vergütungsstrukturen, Vergütungshöhe und der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit mit Stand 31. Dezember 2007 gelten im Bereich einer Regionalkommission solange fort, bis diese entsprechend § 10 der AK-Ordnung im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten Beschlüsse gefasst hat.
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Stand 01.07.2008 auf der Grundlage der Beschlüsse vom 19.06.2008 Die aktuellen Änderungen sind rot gekennzeichnet. Das AVR-Kompendium: |
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